Der Erstkontakt erfolgt über eine telefonische Anmeldung (Telefonische Erreichbarkeit der Praxis: dienstags zwischen 11 Uhr und 12 Uhr). Hier vereinbare ich
gemeinsam mit den Kindern oder Jugendlichen und ihren Eltern ein Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) zum gegenseitigen Kennenlernen, sowie zum Austausch von Informationen. Für die
Termine ist lediglich die elektronische Gesundheitskarte notwendig. Ein Überweisungsschein wird nicht benötigt.
In weiteren psychotherapeutischen Sprechstunden wird überprüft, ob eine ambulante Behandlung des jungen Patienten in meinem Rahmen erfolgsversprechend
ist. Es werden Informationen über die Entstehung und den Verlauf der Problematik gesammelt, sowie ein Therapieplan mit Behandlungszielen erstellt. Im
Verlauf der psychotherapeutischen Sprechstunde findet keine Therapie statt. Es geht um die Erhebung von Informationen und den Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung. Ebenso wird ein
Antrag auf Genehmigung der Therapie bei der Krankenkasse gestellt. Erfolgt eine Bewilligung der Therapie von den
Krankenkassen wird in der Regel ein Gespräch in der Woche mit 50 Minuten vereinbart. In der fortschreitenden Behandlung werden auch Gesprächstermine für die
Eltern angeboten. Im Vordergrund steht jedoch eine Einzeltherapie für die Kinder und Jugendlichen.
Eine Kurzzeittherapie beinhaltet 24 Therapiestunden (+ 6 Stunden für die Eltern). Eine Langzeittherapie beläuft sich auf 60 Einzelstunden (+15 Stunden für die
Eltern). Für die Kurzzeittherapie wird i.d.R. ca. ein Jahr benötigt.